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Förderungen in Zeiten von Corona

Jetzt Digitalisierungsförderungen sichern!

Täglich werden wir mit negativen Nachrichten wie beispielsweise den hohen Umsatzeinbrüchen des vergangenen Jahres durch die Corona-Pandemie konfrontiert. Viele Betriebe müssen komplett schließen und bangen um ihre Existenz. Doch jede Krise hat auch seine gute Seite. Vor allem in Hinblick auf die Digitalisierung erlebt unsere Gesellschaft einen großen Wandel und die Themen kontaktlose Prozesse und digitale Lösungen werden immer wichtiger.  Wie wäre es beispielsweise, wenn Ihre Kunden selbständig und kontaktlos einchecken könnten und Ihre Türen mithilfe von RFID Karten oder des eigenen Smartphones öffnen könnten? Diese Innovationen sollen nicht aufgrund Ihres fehlenden Umsatzes im letzten Jahr scheitern. Auch der Staat sieht das große Potenzial und unterstützt Sie bei Ihren Umsatzeinbußen und Digitalisierungsprojekten. Sicher dir jetzt deine Förderungen zur Digitalisierung. 

 

Wir möchten Sie hierbei unterstützen und haben die wichtigsten Fakten zu den verschiedenen Förderungen für Sie zusammengefasst.

Digital Jetzt

Was ist „Digital Jetzt“? 

Unter „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ versteht man das neue Förderprogramm mit finanziellen Zuschüssen für Investitionen in digitale Technologien sowie die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen. Mittelständische Unternehmen können Anträge für Ihre Digitalisierungsprojekte einreichen und erhalten Zuschüsse, welche nicht zurückgezahlt werden müssen. Voraussetzung für die Unterstützung ist eine Umsetzung des Projektes innerhalb eines Jahres.

Wie hoch sind die Förderungen bei „Digital Jetzt“? 

Pro Unternehmen ist eine Förderung von bis zu 50.000 Euro möglich. Die genaue Summe des Zuschusses ist abhängig von der Anzahl an Beschäftigten.  

Bis zum 30.06.2021 gilt noch folgende erhöhte Förderungsquote: 

  • Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten bis zu 50% 

  • Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten erhalten bis zu 45% 

  • Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten erhalten bis zu 40% 

Für Anträge ab dem 01.07.2021 reduzieren sich die Förderquoten um jeweils 10%. 

Wie läuft die Antragsstellung bei „Digital Jetzt“? 

Das Förderprogramm „Digital Jetzt“ läuft noch bis zum 31.12.2023. Anträge können von Ihnen selbst auf der Webseite www.digitaljetzt-portal.de gestellt werden

Wo finde ich weitere Informationen zu „Digital Jetzt“? 

Auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft finden Sie alle Informationen zum neuen Förderprogramm für die Digitalisierung des Mittelstandes.  

Die wichtigsten FAQs können Sie sich hier gesammelt durchlesen. 

 

 

Überbrückungshilfe III

Was ist die Überbrückungshilfe III? 

Unternehmen, Selbständige und Freiberufler, welche von den Auswirkungen der Corona-Pandemie stark betroffen sind, erhalten Zuschüsse für ausgewählte Fixkosten von monatlich bis zu 1,5 Millionen Euro, welche nicht mehr zurückbezahlt werden müssen. Dadurch können die Umsatzeinbußen aufgefangen werden und verschiedene Projekte umgesetzt werden. 

Mussten Sie seit November 2020 Umsatzeinbußen von mindestens 30% im Vergleich zum selben Monat 2019 verrechnen? Wenn dies bei Ihnen zutrifft haben Sie für die betroffenen Monate Anspruch auf die Überbrückungshilfe III.  

Auch wenn Sie als Hotelbetrieb im vergangenen Jahr einen Umsatz von mehr als 750 Mio Euro erzielen konnten, sind Sie nun trotzdem weiterhin berechtigt, einen Antrag für die Überbrückungshilfe II zu stellen.  

Wie hoch sind die Förderungen bei der Überbrückungshilfe III? 

Maximal können Sie eine Förderung in Höhe von 1.500.000 Euro pro Monat erhalten. Haben Sie bereits die November- und/oder Dezemberhilfe erhalten, können Sie für diese beiden Monate keinen Antrag auf Überbrückungshilfe III stellen. 

Der Anteil der Förderung unterscheidet sich je nach Höhe des Umsatzeinbruches pro Fördermonat: 

Sie erhalten eine Förderung in Höhe von 

  • bis zu 90 % bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 70 % 
  • bis zu 60 % bei Umsatzeinbruch von mehr als 50 % bis maximal 70 % 
  • bis zu 40 % bei Umsatzeinbruch mindestens 30 % bis maximal 50 % 

im Fördermonat im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019. 
Jeder Monat wird hierbei einzeln berechnet. 

Wie stellen Sie einen Antrag auf Überbrückungshilfe III? 

Ein prüfender Dritter wie beispielsweise Ihr Steuerberater, Ihr Rechtsanwalt oder Ihr vereidigter Buchprüfer kann in Ihrem Namen über eine Webseite der Bewilligungsstellen des jeweiligen Bundeslandes Ihren Antrag stellen.  

Die Antragsbedingungen finden Sie hier.

 

 

Hinweis:

Aufgrund der aktuell schnell wechselnden Regulierungen können die hier genannten Informationen bereits verändert sein. Bitte informieren Sie sich daher auf den jeweiligen Seiten nach den aktuellen Regelungen:

 

 

Webseite: DIGITAL JETZT