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Ein Hotelgast unterschreibt seinen Meldeschein digital auf dem Smartphone in der mobile App von HelloGuest.

Wie funktioniert der digitale Hotel Melde­schein aktuell in Deutschland?

Im Zuge des dritten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG III) sollen Verfahren vereinfacht und der bürokratische Aufwand verringert werden. Für das elektronische Meldeverfahren muss die Unterschrift des Gastes durch andere, ebenfalls als sicher geltende Verfahren ersetzt werden. Der digitale Meldeschein hat hierbei die Aufgabe, im Sinne der DSGVO, für eine anonyme und sichere Weiterleitung der relevanten Daten zu sorgen und erfordert bestimmte technische Voraussetzungen. Jede dieser Methoden ersetzt in Deutschland die handschriftliche Unterschrift auf dem Meldeschein. 

Herausforderungen für die Hotellerie

Für viele Hotelbetriebe stellt das bisher vorgeschriebene Meldeverfahren auf Papier eine enorme bürokratische und finanzielle Belastung dar. Das Unterschreiben der Meldescheine kostet viel Zeit beim Check-in und bringt damit auch einen enormen Papierverbrauch und Lagerkosten mit sich, da für die Hotelunternehmen Aufbewahrungspflichten bestehen. Im Zusammenhang mit dem anhaltenden Fachkräftemangel und den sich ändernden Gästeanforderungen, bleibt kaum noch Zeit sich der persönlichen Gästebetreuung zu widmen.

Das eID-Verfahren als sichere Lösung für den digitalen Meldeschein

Die sicherste Methode ist die Identitätsprüfung über Eingabe des PIN durch den Gast. Die beherbergte Person muss einer Erfassung der Daten unter Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises des Personalausweises zustimmen. Der Ausweisinhaber erhält Einsicht in die ausgelesenen Daten und stimmt der Übertragung durch Eingabe mit der persönlichen Geheimnummer (PIN) zu.

Starke Kunden­authent­ifizier­ung als weitere Option für den digitalen Meldeschein

Als weiteres Verfahren ist die Identitätsprüfung mit Hilfe einer Kreditkarte per „Starker Kundenauthentifizierung“ (SCA = Strong Customer Authentication ), wobei die Daten zwingend 12 Monate bspw. im PMS gespeichert werden müssen. Das SCA-Verfahren wird auch bei Bezahlvorgängen im Rahmen der neuen Zahlungsdienstrichtlinie PSD2 verlangt und wird über den Zahlungsprovider abgewickelt.

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